Ein genügend hoher Wasserstand ist
für jeden Wald erforderlich, umso mehr für den Feuchtwald. Das oberste
Naturschutzgebot für seine Erhaltung lautet daher:
Entwässerungen von Feuchtbiotopen im Wald sind unzulässig. Neubau und
Rekonstruktion von Gräben sollten auf naturschutzfachlich
begleitete Projekte beschränkt werden, damit nur wirklich überschüssiges
Wasser aus dem Wald abgeleitet wird. Der Anschluss von Feuchtstandorten
an Vorfluter durch freiauslaufende Gräben ist zu vermeiden oder
rückgängig zu machen.
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Darüber hinaus kommt, wo
möglich und mit Rücksicht auf das Umfeld realisierbar, der
Wiederherstellung der natürlichen Wasserverhältnisse große Bedeutung
zu. Dazu können Entwässerungsgräben
geschlossen sowie Feuchtstandorte (z.B. Brüche, frühjahrsnasse
Standorte) und Bachläufe renaturiert werden. Die Wasserrückhaltung
lässt sich auch durch den Einbau von Stauen, Überläufen
oder Schwellen in bestehende Gräben verbessern. Stellenweise können
dadurch sogar neue Teiche oder Tümpel entstehen.
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