Schutz der Lebensräume
Keine Entwässerung von Feuchtwäldern
Ein genügend hoher Wasserstand ist für jeden Wald erforderlich, umso mehr für den Feuchtwald. Das oberste Naturschutzgebot für seine Erhaltung lautet daher: Entwässerungen von Feuchtbiotopen im Wald sind unzulässig. Neubau und Rekonstruktion von Gräben sollten auf naturschutzfachlich begleitete Projekte beschränkt werden, damit nur wirklich überschüssiges Wasser aus dem Wald abgeleitet wird. Der Anschluss von Feuchtstandorten an Vorfluter durch freiauslaufende Gräben ist zu vermeiden oder rückgängig zu machen.
Darüber hinaus kommt, wo möglich und mit Rücksicht auf das Umfeld realisierbar, der Wiederherstellung der natürlichen Wasserverhältnisse große Bedeutung zu. Dazu können Entwässerungsgräben geschlossen sowie Feuchtstandorte (z.B. Brüche, frühjahrsnasse Standorte) und Bachläufe renaturiert werden. Die Wasserrückhaltung lässt sich auch durch den Einbau von Stauen, Überläufen oder Schwellen in bestehende Gräben verbessern. Stellenweise können dadurch sogar neue Teiche oder Tümpel entstehen.
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