Schutz der Lebensräume
Vertragsnaturschutz auf der Wiese
Beim Wald schließen die Anforderungen des Naturschutzes eine Bewirtschaftung nicht aus. Bei den Wiesen am Waldrand und im Waldesinnern ist eine Bewirtschaftung aus Sicht des Naturschutzes sogar erforderlich. Der Schreiadler benötigt kurz gehaltende Wiesen für die Jagd. Auch Kranichbrutpaare und der Weißstorch, der Wappenvogel des NABU, bevorzugen Wiesen mit kurzem Bewuchs.
Auch in Waldnähe sind in Folge einer verfehlten Landwirtschaftsförderung durch die EU vormals bewirtschaftetes Grünland und Felder mit kleinräumigem Fruchtwechsel in monotones Ackerland umgewandelt worden. Der großflächige Anbau von Halmfrüchten (Raps, Mais, Getreide), Umwandlungen von Grünland zu Ackerland sowie die ausbleibende Mahd auf verbliebenen Wiesen bedeuten für den Schreiadler ein unübersichtliches Jagdgebiet und damit eine geringere Beuteerreichbarkeit. Stoppelfelder bieten nur kurz nach der Ernte ein reichhaltiges Nahrungsangebot.
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